Peer Review

Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle, Peer Review

Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, sind verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle zu unterziehen.

Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, sind verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle zu unterziehen.

Die Berufsgesellschaft Dünkel & Partner mbB ist 

- von der Wirtschaftsprüfungskammer als gesetzlicher Jahresabschlussprüfer registriert und

- von der Kommission für Qualitätskontrolle bei der Wirtschaftsprüfungskammer als Prüfer für Qualitätskontrolle im Sinne von § 57a Absatz 3 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) registriert.

Wenn Sie Dünkel & Partner mbB als Prüfer für die Qualitätskontrolle nach § 57a WPO beauftragen möchten, sprechen sie uns an und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen.